Krankentaggeldversicherung
Wenn die Arbeitsunfähigkeit bestritten wird
Für Arbeitgeber ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für ihre Arbeitnehmenden nicht obligatorisch. Sind Sie länger krank, ist es ganz wichtig, dass Sie abklären, ob eine solche Versicherung besteht. Sollte Ihr Arbeitgeber die Versicherungsleistungen nicht an Sie weiterleiten, haben Sie ein direktes Forderungsrecht gegenüber der Versicherung.
In der Praxis stellen sich vielfach Probleme, weil die Krankentaggeldversicherung schon nach wenigen Monaten behauptet, es würde keine Arbeitsunfähigkeit mehr vorliegen oder Sie wären in einer anderen zumutbaren Arbeit wieder voll arbeitsfähig. Auch wenn ein Vertrag für ein Krankentaggeld über 720 Tage abgeschlossen wurde, stellt die Versicherung die Leistungen schon viel früher ein, obwohl Ihnen Ihr Arzt weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Für Laien ist es ganz schwierig, in solchen Fällen ohne rechtliche Unterstützung gegen die Krankentaggeldversicherung vorzugehen. Wir unterstützen Sie gerne in diesen Fragen.
Leistungseinstellungen können aber auch für Arbeitgebende problematisch sein: Haben Sie in Ihren Arbeitsverträgen im Vertrauen auf eine Absicherung durch die Krankentaggeldversicherung eine entsprechende Lohnfortzahlung zugesichert, müssen Sie im schlimmsten Fall selber für die zugesicherte Leistung einstehen oder gegen die Krankentaggeldversicherung vorgehen. Wir beraten Sie gerne bezüglich einer Formulierung im Arbeitsvertrag, welche Sie vor solchen Risiken bewahrt.