Beratung und Prozesse
Wir finden Lösungen
Auch wenn (noch) keine konkrete Streitigkeit vorliegt, beraten wir Sie bei Rechtsproblemen in den Fachgebieten Arbeits- und Versicherungsrecht gerne. Eine frühzeitige Beratung kann oft langwierige Prozesse vermeiden. Ist der Streit jedoch bereits vorhanden, ist es unser Anliegen, mit der Gegenseite eine aussergerichtliche, faire Lösung zu erzielen, sofern die Gegenseite dazu Hand bietet und auch Sie Ihr Einverständnis geben.
Scheitern die aussergerichtlichen Vergleichsverhandlungen oder ist es nicht möglich einen aussergerichtlichen Vergleich abzuschliessen, da es sich beispielsweise um ein Verwaltungsverfahren im Bereich der Invalidenversicherung oder der Unfallversicherung handelt, so muss prozessiert werden. Ein Prozess ist je nach dem eine kostspielige Angelegenheit und gemäss der heute geltenden Zivilprozessordnung muss der Kläger regelmässig einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Es ist daher sinnvoll und wichtig, dass Sie bereits bevor die Streitigkeit entstanden ist über eine Rechtsschutzversicherung verfügten.
Oft weiss ein Betroffener gar nicht, ob er eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, welche den in Diskussion stehenden Prozess finanzieren würde. Wir klären dies für Sie ab. Wir prüfen auch, ob Ihnen die unentgeltliche Prozessführung und -verbeiständung gewährt wird. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn Sie nicht über genügend Mittel verfügen (wobei dies von den Gerichten restriktiv gehandhabt wird) und wenn das Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.
In arbeitsrechtlichen Prozessen bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.- ist das Gerichtsverfahren kostenlos. Somit fallen keine Gerichtskosten an. Jedoch kann das Gericht der unterliegenden Partei die Anwaltskosten der Gegenpartei ganz oder teilweise auferlegen.
Das Prozessieren ist trickreich und es müssen teilweise unerstreckbare Fristen eingehalten werden. Manchmal gilt es auch, ausländisches Recht zu kennen und anzuwenden. Wir empfehlen Ihnen auf alle Fälle, uns frühzeitig aufzusuchen, wenn Sie eine Kündigung, eine Verfügung oder sonst ein Schreiben einer Versicherung oder des Arbeitgebers erhalten haben, auf welches allenfalls innert Frist reagiert werden muss.